Wenn Ihnen die Nebenkostenabrechnung Schweiß auf die Stirn treibt und das Gemeindezentrum im Winter zur Kühlkammer wird, kann eine energetische Sanierung helfen.
Und das Beste an einer Sanierung? Die Gemeinde muss die Finanzierung nicht allein stemmen. Denn es gibt staatliche Fördermittel für Verbesserungen der Energieeffizienz. Angefangen bei den ersten Konzeptschritten und einem Sanierungsfahrplan bis hin zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.
Wir haben für Sie einen Blick auf die aktuelle Fördersituation geworfen und die wichtigsten Informationen zu Sanierungsfahrplänen und Förderungen für Sie zusammengefasst.
Energetische Sanierung – Förderung und Beratung
Der energetische Fußabdruck von Gebäuden ist ein riesiges Thema. Egal ob in Talkshows, im Internet oder in der Baubranche. Neue Wärmesysteme, bessere Isolierungen und modernere Haustechnik tragen dazu bei, Energie zu sparen und damit nicht nur der Umwelt zu helfen, sondern auch Kosten zu verringern.
Gerade für kirchliche Gemeinden liegen hier oft große Potentiale. Denn schlecht isolierte Gemeinderäume sind nicht nur ein Kostenfaktor für die Gemeindekasse, sie verringern auch die Aufenthaltsqualität. Für Räume, die eigentlich Orte der Begegnung und der Gemeinschaft sein sollen, ist das ein besonders großes Problem.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sieht einen hohen Bedarf an energetischen Sanierungen und fördert deshalb zahlreiche Maßnahmen und Planungsschritte für Nichtwohngebäude. Bereits ab der Energieberatung.

Die ersten Schritte – Geförderte Beratung
Der Weg zu sanierten und energieeffizienten Räumen beginnt bei der Beratung und dem Sanierungskonzept. Bei 4Wände heißt das, einen Vor-Ort-Besuch bei der Gemeinde durch unsere Sanierungs-Experten.
Sie begutachten den Bestand, sprechen mit den Verantwortlichen und sammeln Daten rund um den Energieverbrauch. Außerdem sichten sie bestehende Dokumente, wie etwa alte Genehmigungspläne oder Dokumentationen zur Haustechnik.
Zurück im Büro entsteht ein digitales Modell des Gebäudes. Anhand dessen wird errechnet, wie hoch der Energieverbrauch des Gebäudes mit moderner Ausstattung und Isolierung sein sollte.
Anschließend werden die Soll-Werte mit den bestehenden Zahlen verglichen, und mit modernen Softwarelösungen werden die größten Brennpunkte und Potenziale identifiziert. Die so festgehaltenen Sanierungsmaßnahmen werden dann auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft.
Basierend auf den Ergebnissen entwickelt unser Planungsteam Handlungsempfehlungen speziell für die jeweilige Kirchengemeinde und hält diese in einem Sanierungsfahrplan fest.
Die Energieberatung und der daraus resultierende Sanierungsfahrplan können dabei gefördert werden. Bei Gebäuden mit über 500m² Nettogrundfläche (NGF) können sich Gemeinden bis zu 4000 Euro in Fördermitteln sichern.
Wichtig ist dabei auch, dass an dieser Stelle noch keine Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Die Beratung allein genügt als Fördergrund.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Auch nach der Energieberatung müssen Sie und Ihre Gemeinde mögliche Sanierungsmaßnahmen nicht allein stemmen. Denn auch hier gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Wir haben einige für Sie zusammengefasst:
Gebäudehülle
Fördermittel für die Gebäudehülle gibt es etwa für die Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerungen, Ersatz oder Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren, aber auch für Wärmeschutzmaßnahmen für die Sommermonate.
Die Fördersumme richtet sich dabei nach der Investitionshöhe. So können etwa 15 Prozent der Ausgaben gefördert werden. Die Höchstgrenze liegt bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Anlagentechnik
Ebenfalls mit bis zu 15 Prozent kann die Anlagentechnik im Gebäude gefördert werden. Dabei geht es etwa um Lüftungsanlagen, Klimatechnik oder energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme.
Förderungen für Mess- und Regeltechnik zur Gebäudeautomatisierung müssen dabei Mindeststandards erfüllen, um förderfähig zu sein.
Auch hier liegt die Obergrenze für die Förderung bei 500 Euro pro Quadratmeter.
Heizungstechnik
Leichte Unterschiede gibt es derweil bei der Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung. Während der Grundfördersatz hier ebenfalls 15 Prozent der Investitionssumme beträgt, ist die Höchstgrenze abhängig von der Nettogrundfläche. Zwischen 80 und 200 Euro pro Quadratmeter können hier je nach Gebäudegröße veranschlagt werden.
Die Förderung kann erfolgen, wenn nach dem Umbau mindestens 65 Prozent der Wärmeerzeugung aus bestimmten Anlagen und beziehungsweise oder aus unvermeidbarer Abwärme stammen.
Fachplanung und Baubegleitung
Der Sanierungsfahrplan gibt eine Richtung und die einzelnen Maßnahmen vor. Wie genau die einzelnen Bausteine aber eingesetzt werden sollen, muss noch im Detail geplant werden. Daher gibt es die Möglichkeit, Fachplanung und die spätere Baubegleitung gesondert fördern zu lassen.
Die Förderung kann nur in Kombination mit der Förderung von Einzelmaßnahmen beantragt werden. Der Fördersatz beträgt dabei 50% der förderfähigen Ausgaben.
Die Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter und insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Sanieren lohnt sich
Kirchenräume und Gemeindezentren energetisch zu sanieren, kann den Energieverbrauch und damit die laufenden Kosten drastisch reduzieren. Außerdem sorgt ein angenehmes Raumklima mit moderaten Temperaturen dafür, dass sich die Gemeindemitglieder in ihren Räumen wohlfühlen und gerne verweilen. Gemeinschaft wird gestärkt und Begegnungen werden möglich.
Gerade durch die Fördermöglichkeiten schon bei der Beratung und die Option, Sanierungen schrittweise durchzuführen, schafft für kirchliche Gemeinden eine Chance, ihre Räume zu erneuern.
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Räume energetisch zu sanieren, stehen unsere Energie-Effizienz-Experten und Projektleiter Christian Tanzer und Tom Schlaich Ihnen gerne zur Verfügung. Buchen Sie jetzt ihr kostenfreies Erstgespräch!