Ein Gebäude, das energetisch schlecht dasteht, macht sich nicht nur bei der Nebenkostenabrechnung bemerkbar, sondern auch im Alltag.
Im Sommer eine Sauna, im Winter ein Eisfach und niemand fühlt sich wohl.

Damit sich die Menschen in Gemeinderäumen wohlfühlen und beim Gottesdienst nicht zittern müssen, braucht es also eine energetische Sanierung. Leider kann das aber schnell teuer werden. Besonders für freikirchliche Gemeinden, die auf Spenden ihrer Mitglieder angewiesen sind.

Verschiedene staatliche Fördertöpfe können hier unterstützen. Heute schauen wir auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Sie bietet vielfältige Möglichkeiten zur Förderung. Von der Beratung bis zum vollständigen Sanierungsfahrplan und der Realisierung. Seit August 2026 gelten dafür neue Förderrichtlinien, die bestimmen, was, wie und mit welchen Beträgen gefördert werden kann.

Wir haben gesammelt, was für die Gemeinden wichtig ist. Die vollständigen Förderrichtlinien gibt es hier: BMWE – Richtlinien

Fördermöglichkeiten: Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude oder Einzelmaßnahmen

Je nach Gebäudetyp oder Sanierungsumfang sieht die BEG unterschiedliche Förderungen vor. Deshalb muss im ersten Schritt geklärt werden, zu welchem Förderbereich ein Projekt gehört.

Die BEG Nichtwohngebäude (NWB) befasst sich, wie der Name schon sagt, mit allem außer Wohnen, also zum Beispiel mit Gemeindezentren, Bildungs- und Sozialimmobilien oder Mischnutzungen ohne Wohnraum. Viele Projekte von Kirchengemeinden fallen in diese Kategorie.

Die BEG WG deckt dagegen die Förderung von Wohngebäuden ab. Das kann für Gemeinden relevant sein, spielt aber meist eine untergeordnete Rolle.

Deutlich häufiger kommt die BEG EM zum Tragen. Sie fördert Einzelmaßnahmen in unterschiedlichem Ausmaß für beide Gebäudetypen oder Gebäude mit gemischter Nutzung. Konkret können hier einzelne Sanierungsschritte, wie die Fassadensanierung oder der Heizungstausch, gefördert werden.

Es ist nicht immer von Anfang an offensichtlich, zu welcher Kategorie ein Projekt gehört. Eine Expertenberatung ist also schon hier sinnvoll.

BEG NWG: Besonders wichtig für Gemeindezentren

Für die umfassende und ganzheitliche energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes bietet die BEG NWG nach wie vor umfangreiche Fördermöglichkeiten. Das Ziel dabei ist ein energetisch deutlich besserer Gesamtzustand des Gebäudes.

Gefördert werden Maßnahmen, die ein Gebäude auf den Standard eines Effizienzgebäudes heben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Kredit mit Tilgungszuschuss. Für kommunale Antragsteller besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Zuschussförderung.

Je nach Gebäudeklasse, die nach den Maßnahmen erreicht werden soll, gelten unterschiedliche Fördersätze zwischen 5 % und 25 % der förderfähigen Ausgaben.

Berücksichtigt werden können dabei bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche oder maximal 10 Millionen Euro für die Sanierungsmaßnahmen und bis zu 10 Euro pro Quadratmeter oder maximal 40.000 Euro für Fachplanung und Baubegleitung.

Entscheidend dabei ist, dass diese Grundförderung durch verschiedene Boni verbessert werden kann.

Boni und besondere Förderungen

Wer nach der Sanierung die Effizienzgebäude-NH-Klasse erreicht, kann sich seit August über zusätzliche fünf Prozentpunkte freuen. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an diese Nachhaltigkeitsklasse stärker an der Lebenszyklusbetrachtung (LCA) ausgerichtet. Dadurch soll mehr Fokus auf die Umweltentwicklung eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus gelegt werden.

Um weitere zehn Prozentpunkte kann sich der Fördersatz erhöhen, wenn man ein sogenanntes Worst Performing Building (WBP) saniert. Dadurch sollen die schlimmsten „Energiefresser“ im Gebäudebestand beseitigt werden. Eine deutliche Erhöhung zu vergangenen Förderrichtlinien.

Für Gemeindezentren, die seit vielen Jahren energetisch nicht verbessert wurden, gibt es hier viel Potenzial.

Und wenn eine Komplettsanierung nicht möglich ist?

Zwischen Gebäudehülle, Fenstern, Lüftungsanlagen, Heizung und einem neuen Dach kommen schnell hohe Kosten zusammen. Für viele Gemeinden ist das kaum auf einmal zu stemmen. Genau hier kommen die Einzelmaßnahmen der BEG ins Spiel.

So können Gemeinden etwa die Sanierung der Gebäudehülle angehen und Maßnahmen mit bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben fördern lassen. Anlagen zur Wärmeerzeugung werden grundsätzlich mit 30 Prozent gefördert und bei bestimmten Heizungsoptimierungen sind bis zu 50 Prozent vorgesehen. Die Obergrenzen der Fördermittel hängen dabei wieder von der Art des Gebäudes ab.

So können die wichtigsten Baustellen zuerst angegangen werden und oft schon eine gravierende Verbesserung beim Raumklima und bei der Energiebilanz erreicht werden. Immer mit dem Budget der Gemeinde im Blick.

Förderung schon bei der Beratung und Planung (EBN)

Neben der BEG ist auch die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) relevant für Kirchengemeinden. Denn hier werden schon die ersten Beratungen durch Energieberater gefördert.

Gemeinden und alle anderen Bauherren können bis zu 50 % der Beratungskosten, maximal 4000 €, einsparen, sofern einige Anforderungen erfüllt werden. Die Beratung muss durch qualifizierte Experten erfolgen und am Ende muss ein tragfähiges Konzept stehen.

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude

  1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Bei 4Wände erarbeiten unsere Experten deshalb einen Sanierungsfahrplan für die Gemeinden, der genau aufzeigt, wie und was in welchem Schritt saniert werden soll.

Mit dem Fahrplan in der Hand können Kirchengemeinden informierte Entscheidungen zur Umsetzung treffen. Ganz nach ihrem Budget.

Wichtig an dieser Stelle: Die Förderung zur Energieberatung setzt keine spätere Realisierung voraus. Eine Beratung lohnt sich also immer.

Fördermittel beantragen: Praxistipps

Der Ablauf zur Beantragung von Fördermitteln kann sehr unterschiedlich sein. KFW, BAFA und andere Einrichtungen folgen meist unterschiedlichen Prozessen und Anforderungen. Aber es gibt einige Hinweise, die unabhängig vom Institut wissenswert sind.

  • Fördermittel müssen häufig vor der Umsetzung beantragt werden
  • Nicht immer sind Eigenleistungen akzeptiert. Gemeinden sollten Förderprogramme genau prüfen, bevor die Mitglieder selbst Maßnahmen umsetzen
  • In vielen Fällen ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energie-Effizienzexperten notwendig, um Fördermittel beantragen zu können
  • Teilweise können Fördermittel aus mehreren Töpfen beantragt werden. Förderprogramme sollten auf „Kumulierbarkeit“ überprüft werden
  • Die KFW betreibt keine eigenen Bankfilialen. Kontakt und Abwicklung erfolgen über eine Partnerbank (Sparkassen, Raiffeisenbank o.Ä.) und ein Online-Portal

Starke Förderangebote nutzen und beraten lassen

Betriebskosten senken und die Aufenthaltsqualität erhöhen und damit Räume zukunftsfähig machen. Darum geht es bei einer energetischen Sanierung. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten, etwa von der KFW oder dem BAFA, können Gemeinden bei ihren Sanierungsprojekten unterstützen.

Wenn Sie Fragen zu aktuellen Fördermöglichkeiten haben oder über eine Sanierung nachdenken, sind unsere Experten für Energieeffizienz gerne für Sie da. Lassen Sie uns über Ihre Räume sprechen!